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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HAIDER BIOSWING Gesundheitssitz- und Therapiesysteme GmbH Stand: 31.03.2006
1. Geltung der AGB
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht zu mündlichen Zusagen berechtigt. Unsere Handelsvertreter sind zur Entgegenahme von Mängelanzeigen und zum Geldempfang nicht berechtigt. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns. Von bereits bestätigten Aufträgen können Änderungen nur dann vorgenommen werden, wenn dies fertigungstechnisch noch möglich ist. Bei Stornierungen von bereits in Fertigung befindlicher Produkte sind wir berechtigt, mindestens 30% des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
2.3 Wird der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen, so findet § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3, S. 2 BGB nur dann Anwendung, wenn der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. In diesem Falle werden wir den Zugang des Auftrags unverzüglich bestätigen, den Vertragstext speichern und auf Verlangen dem Kunden nebst diesen AGB per e-mail zusenden.
3. Preisangaben, Lieferung, Gefahrübergang
3.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
3.2 Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% nicht beanstandet werden.
3.3 Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Käufers wird die Ware auf seine Rechnung versichert. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.4 Wird die Ware nicht abgenommen, sind wir nach Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 10 Tagen unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte nach unserer Wahl berechtigt, den Kaufpreis in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dasselbe gilt, falls keine Lieferfrist vereinbart wurde, wenn der Kunde trotz Aufforderung die Ware nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen nicht abnimmt.
3.5 Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhen, Energieausfall, Rohstoffmängel, Verkehrsbeschränkungen und ähnliche Umstände) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
4. Zahlung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Für jede Mahnung erheben wir einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von € 5,00.
4.2 Wir sind grundsätzlich berechtigt, im Einzelfall Lieferungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises und der Versandkosten abhängig zu machen.
4.3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn uns nachträglich Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bestellt der Kunde als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, so hat er das Recht, seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Etwaige Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrecht trägt bei einem Bestellwert von bis zu € 40,00 der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
6. Mängelanzeige
6.1 Unternehmer müssen uns Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
6.2 Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Feststellung eines Mangels an der Ware schriftlich darüber unterrichten. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Anzeige bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
6.3 Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten an uns zu senden. Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem Kunden die durch eine übliche Versendung entstehenden Kosten.
7. Gewährleistung
7.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7.3 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre nach Ablieferung der Ware. Erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung können sonstige Ansprüche geltend gemacht werden.
7.4 Falls der Kunde verlangt, daß die Nachbesserung an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden soll, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Arbeiten nicht berechnet werden, während sonstige Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen sind.
7.5 Bei unberechtigten Mängelanzeigen sind wir berechtigt, vom Kunden Aufwendungen, die wir zum Zwecke der versuchten Mangelbeseitigung getätigt haben, ersetzt zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender oder später entstehender Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
8.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen, pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.4 Der Kunde tritt uns für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässigen - Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne daß es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung befugt, er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise (z.B. durch Abtretung) zu verfügen. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern gegenüber bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8.5 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung oder wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse beim Kunden vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche Vorbehaltsware sofort an uns zu nehmen. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Ein Export der von uns gelieferten Erzeugnisse, insbesondere über die Grenzen des Landes hinaus, in das wir geliefert haben, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
9.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen.
9.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Vertragszweck am Nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
Hinweis gem. § 33 BDSG:
Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Auftragsbearbeitung und -abwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
HAIDER BIOSWING Gesundheitssitz- und Therapiesysteme GmbH Stand: 31.03.2006
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen AEB abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Lieferanten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen, der Lieferant erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen oder wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Bestellung, Annahme und alle weiteren Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und uns sowie ihre Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Sämtlicher Schriftwechsel ist mit der bestellenden Abteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die bestellende Abteilung.
2. Angebot, Hinweis- und Sorgfaltspflichten
2.1 Nimmt der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen an, so sind wir vor Zugang der Annahmeerklärung des Lieferanten zum Widerruf berechtigt. Die vollständige Übertragung der bestellten Lieferungen und Leistungen an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
2.2 Haben wir den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lieferungen unterrichtet oder ist dieser für den Lieferanten auch ohne ausdrücklichen Hinweis erkennbar, so ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, falls die Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten nicht geeignet sind, diesen Verwendungszweck zu erfüllen.
2.3 Der Lieferant hat uns Änderungen in der Art der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder der konstruktiven Ausführung gegenüber bislang uns erbrachten gleichartigen Lieferungen und Leistungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2.4 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe abzuschließen und uns auf Verlangen den Versicherungsschein zur Einsicht vorlegen.
3. Preise – Zahlungsbedingungen, Abtretungsverbot
3.1 Der in unserer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend und gilt frei Erfüllungsort. Er beinhaltet Kosten einer sachgemäßen Verpackung der Liefergegenstände sowie ggf. Kosten für Zollformalitäten, Zoll und Freihauslieferung. Kosten einer Versicherung der Lieferung, insbesondere einer Speditionsversicherung, werden von uns nicht übernommen.
3.2 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Rechnungen können von uns nur bearbeitet werden, wenn diese die in der Bestellung ausgewiesene Bestellnummer und die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen angeben. Zahlungsfristen beginnen erst mit Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu laufen.
3.4 Zahlungen erfolgen zu den Bedingungen gemäß Bestellung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, zahlen wir den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung und Rechnung mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Zeiträume, zu denen unser Unternehmen aufgrund Betriebsurlaubs geschlossen ist, zählen bei der Fristberechnung nicht mit. Skontoabzug ist auch zulässig bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Mängeln.
3.5 Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber uns ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten und/oder durch Dritte einziehen zu lassen. Dies gilt nicht bei wirksamer Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts durch den Lieferanten.
4. Lieferung, Verpackung
4.1 Der vereinbarte Liefertermin ist verbindlich. Vorablieferungen und/oder Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4.3 Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
4.4 Erfüllungsort für Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten ist die in der Bestellung angegebene Versandanschrift. Ist eine Versandanschrift nicht angegeben und ergibt sich der Erfüllungsort auch nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses, gilt unser Geschäftssitz als Erfüllungsort.
4.5 Liefergegenstände sind sachgemäß zu verpacken und zu versenden. Verpackungs- und Versandvorschriften sind einzuhalten. Der vollständige Lieferumfang muß den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine oder Packzettel beizufügen. In allen Schriftstücken sind die Bestellnummern und unsere in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen anzugeben. Spätestens am Tage des Versands ist uns eine Versandanzeige zuzuleiten. Uns durch Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
5. Mängel
5.1 Wir werden eine Wareneingangsprüfung nach kaufmännischen Anforderungen vornehmen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen, gerechnet ab dem Tage des Zugangs der Lieferung oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
5.2 Uns stehen die gesetzlichen Ansprüche über die Mängelhaftung uneingeschränkt zu.
6. Eigentumsvorbehalt, Beistellung
6.1 Sofern wir dem Lieferanten Gegenstände überlassen, behalten wir uns daran Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen verwendet und Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Nach Abwicklung des Auftrags bzw. auf unsere Anforderung sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
6.2 Der Lieferant ist verpflichtet, etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, die überlassenen Gegenstände ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Lieferant tritt uns mit Vertragsschluß alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
6.3 Soweit von uns überlassene Gegenstände vom Lieferanten zu einer neuen beweglichen verarbeitet oder umgebildet werden, gelten wir als Hersteller. Im Falle einer Verbindung oder untrennbaren Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes, den die Gegenstände zur Zeit der Verbindung oder Vermischung hatten. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, so gilt als vereinbart, daß der Lieferant uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Miteigentum für uns.
7. Schutzrechte, Geheimhaltung
7.1 Der Lieferant steht dafür ein, daß im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen und Unterlagen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen, geheimzuhalten uns ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen zu verwenden. Etwaige Unterlieferanten sind vom Lieferanten entsprechend zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über den Zeitraum nach Abwicklung des Vertrages hinaus.
7.3 Der Lieferant darf bei der Angabe von Referenzen oder bei Veröffentlichungen unsere Firma und/oder Marken nur nennen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben.
8. Gefährdung der Erfüllung
Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Lieferanten während der Laufzeit der Bestellung auf eine Weise, die die Erfüllung des Vertrages ernstlich gefährdet, stellt er seine Zahlungen (auch vorübergehend) ein oder wird das Insolvenzverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zum vollständigen Rücktritt berechtigt, wenn die Teillieferung für uns ohne Interesse ist.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Sonstiges
9.1 Ist der Lieferant Kaufmann, so ist Gerichtsstand an unserem Firmensitz. Wir sind berechtigt, jedes nach gesetzlichen Vorschriften zuständige Gericht anzurufen.
9.2 Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9.4 Die Rücksendung von Verpackungsmitteln geschieht nur auf schriftliches Verlangen des Lieferanten sowie auf dessen Gefahr und Kosten.
Hinweis gem. § 33 BDSG:
Name und Anschrift des Lieferanten sowie alle für die Bestellung und deren Abwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
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